Wissenschaftliche Integrität
Wissenschaftliche Erkenntnisse haben den Anspruch, belastbar zu sein: Sowohl Forschende als auch Wirtschaft und Gesellschaft stützen sich auf sie. Um diesem Vertrauen zu entsprechen, müssen solche Erkenntnisse nach anerkannten Standards und in transparenter Weise erzeugt werden. Zusammenarbeit in der Wissenschaft gelingt, wenn sich niemand einen Vorteil auf Kosten anderer verschafft.
Integrit?t in der Wissenschaft ist eine Haltung, die diesen Zielen gerecht wird. Sie zeigt sich in der t?glichen Arbeit und im Umgang miteinander und entscheidet über den langfristigen Erfolg der Wissenschaft. Selbstkritik, Transparenz und Fairness sind wesentliche Elemente dieser Haltung. Erfolgreich gelebte Integrit?t wird als gute wissenschaftliche Praxis bezeichnet.
Institutionelle Richtlinien k?nnen Orientierung und Sicherheit zu den Themen Integrit?t und gute wissenschaftliche Praxis geben. Weil es sich hierbei um soziale Normen handelt, die sich besonders im Umfeld der Forschung st?ndig und oft rasant weiterentwickeln, müssen solche Richtlinien aber auch immer wieder reflektiert und angepasst werden.
Das Verletzen der wissenschaftlichen Integrit?t wird in der Regel als wissenschaftliches Fehlverhalten bezeichnet.
Verbindliche Regelungen sind in verschiedenen Dokumenten der ETH Zürich festgehalten:
- Der zentrale Text sind die Richtlinien für Integrit?t in der Forschung, die wesentliche Aspekte darlegen, wie Integrit?t an der ETH Zürich zu leben ist.
- Die Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung regelt detailiert den Umgang mit konkreten F?llen m?glichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
- Der Verhaltenskodex für wissenschaftliche Kooperationen führt die ethischen Kriterien auf, die die ETH Zürich bei Forschungskooperationen zugrundelegt.
- Der Umgang mit finanziellen Zuwendungen wie etwa Spenden, Erbschaften oder Legaten ist im entsprechenden Verhaltenskodex geregelt.
- Einige allgemeine Richtlinien für das richtige Verhalten an der ETH Zürich gibt der Compliance Guide.
Aktuelles
Neue Verfahrensordnung wissenschaftliches Fehlverhalten
Seit dem 1. Juni 2024 gilt an der ETH Zürich eine neue Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung (RSETHZ 415).