Arbeiten im internationalen Kontext

Die Arbeitsorte der administrativ-technischen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden der ETH Zürich befinden sich grunds?tzlich an den diversen Standorten in der Schweiz. Der tats?chliche Arbeitsort (威廉希尔体育APP_威廉希尔中文网站-下载网址, Institute) geht aus dem Punkt 4 ?Aufgabenbereich? im Arbeitsvertrag hervor. Die Regelungen für die Mitarbeitenden in Singapur unterliegen den Bestimmungen des Singapur ETH Center (ETH SEC). Für die Professorinnen und Professoren der ETH ist der Stab Professuren zust?ndig.

Es kann vorkommen, dass sich Mitarbeitende aus beruflichen Gründen ins Ausland begeben müssen. Wird die Arbeitsleistung nicht mehr in der Schweiz entrichtet, l?uft die ETH Gefahr, dass solche Mitarbeitende nicht mehr in der Schweiz sozialversichert sind. 

 

Eine Entsendung liegt vor, wenn Arbeitnehmende vom Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten in ein anderes Land, als diese ihren Sitz und als diese gew?hnlich die Arbeit verrichten, entsendet werden. Das Arbeitsverh?ltnis zwischen Arbeitgeber und entsandten Mitarbeitenden bleibt w?hrend des Zeitraums der Entsendung weiterhin bestehen und die Mitarbeitenden bleiben weiterhin den Sozialversicherungen der Schweiz unterstellt.

Anhand untenstehender ?bersicht k?nnen Sie beurteilen, wann von einer Entsendung gesprochen wird, und wie Sie in den verschiedenen Situationen vorzugehen haben.

 

Der/die Mitarbeitende soll sich aus beruflichen Gründen für l?nger als einen Monat ins Ausland begeben. Als berufliche Gründe gelten beispielsweise Forschungsarbeiten für die ETH Zürich im Ausland oder eine Arbeit an einer ausl?ndischen Universit?t im Auftrag der ETH etc. Wie ist hier vorzugehen?

Eine Entsendung ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Bitte kontaktieren Sie die HR Administration für die Abkl?rung einer Entsendung, und melden Sie folgende Angaben:

  • Vorname/Name der betroffenen Mitarbeiterin/des betroffenen Mitarbeiters?
  • Nationalit?t der betroffenen Mitarbeiterin/des betroffenen Mitarbeiters?
  • In welches Land reist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter für die Arbeitsleistungen?
  • Dauer des Auslandeinsatzes?
  • Wird diese/r Mitarbeiter/in nach dem Auslandeinsatz weiterhin an der ETH besch?ftigt?

Die HR Administration wird anschliessend entscheiden, ob es sich um eine Entsendung handelt oder nicht. Falls ja, beantragt die HR Administration eine Entsendungsbescheinigung bei der zust?ndigen Beh?rde. Diese wird dem Mitarbeitenden ausgeh?ndigt.

 

Der/die Mitarbeiter/in reist für eine Gesch?ftsreise oder den Besuch von Kongressen/Konferenzen ins Ausland. Muss etwas unternommen werden?

Nein, es handelt sich hier nicht um eine Entsendung. In solchen F?llen ist HR Operations nicht zu informieren. Der/die Mitarbeiter/in bleibt weiterhin in der Schweiz versichert. Es kann teilweise vorkommen, dass ausl?ndische Beh?rden bereits ab dem ersten Tag eine Entsendungsbescheinigung verlangen. In solchen F?llen kann die Bescheinigung auch noch nachtr?glich ausgestellt werden.

 

Die untenstehenden Informationen beziehen sich auf flexibles Arbeiten im Ausland. Für Sachverhalte innerhalb der Schweiz finden Sie s?mtliche Informationen hier.

 

Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und Mobiles Arbeiten (Remote Arbeit)?

Im Homeoffice arbeiten Mitarbeitende von zu Hause aus, im Gegensatz zur Arbeit in den arbeitsvertraglich festgelegten R?umlichkeiten der ETH Zürich. Unter ?zu Hause? versteht man den Lebensmittelpunkt des Mitarbeitenden in der Schweiz (Wohnung, Haus etc.) oder bei Grenzg?ngern den Lebensmittelpunkt im Ausland.

Das mobile Arbeiten (Remote Arbeit) findet weder in den R?umlichkeiten der ETH noch im eigenen Zuhause (Lebensmittelpunkt) der Mitarbeitenden statt.

 

Was bedeutet Homeoffice im Ausland?

Administrativ-technische und wissenschaftliche Mitarbeitende der ETH Zürich haben für ihre T?tigkeit bei der ETH Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen. Die ETH stellt keine Personen an, die im Ausland ihren Lebensmittelpunkt haben, dort wohnen und besteuert werden. Ausgenommen sind die Grenzg?nger. Das heisst, ETH Mitarbeitende, die ihre Arbeitsleistung aus dem Homeoffice erbringen, gehen in der Schweiz an ihrem aktuellen, bei den Beh?rden gemeldeten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Homeoffice.

Bitte beachten Sie dazu die Informationen zum standortunabh?ngigen Arbeiten in der Schweiz.

 

Der/die Mitarbeiter/in m?chte aus privaten Gründen (z. B. Besuch der Familie) ins Ausland und von dort aus über l?ngere Zeit arbeiten. Ist das m?glich?

Nein. Es handelt sich um mobiles Arbeiten im Ausland, da der Grund für diesen Auslandaufenthalt nicht beruflicher Natur ist. Diese Art von T?tigkeit ist von der ETH Zürich nicht erwünscht. Die administrativ-technischen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden der ETH haben einen ?ffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag und daher liegt der Arbeitsort in der Schweiz.

 

Der/die Mitarbeiter/in (z. B. Dokotorand/in) m?chte die Arbeit (Dissertation) im Ausland fertig schreiben. Ist dies m?glich?

Nein. Es handelt sich um mobiles Arbeiten im Ausland, da der Grund für diesen Auslandaufenthalt nicht beruflicher Natur ist. Diese Art von T?tigkeit ist von der ETH Zürich nicht erwünscht. Die administrativ-technischen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden der ETH haben einen ?ffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag und daher liegt der Arbeitsort in der Schweiz.

 

Unser Departement besch?ftigt eine/n Grenzg?nger/in mit Wohnsitz in L?rrach (DE) und Arbeitsort in Basel. Dürfen Grenzg?nger Homeoffice machen?

Für Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland gelten besondere Bestimmungen. Diese sind mit der zust?ndigen HR Beratung zu kl?ren.

 

Ich m?chte eine/n neue/n Mitarbeiter/in mit Wohnsitz in einem EU/EFTA Land einstellen, und direkt im Wohnland zu besch?ftigen. Geht das?

Nein, solche Anstellungen sind nicht erlaubt, sofern es sich nicht um Grenzg?nger handelt. Administrativ-technische und wissenschaftliche Mitarbeitende der ETH Zürich haben für ihre T?tigkeit bei der ETH Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen. Die ETH stellt keine Personen an, die im Ausland ihren Lebensmittelpunkt haben, dort wohnen und besteuert werden. Ausgenommen sind die Grenzg?nger. Die Arbeitsleistung ist in der Schweiz zu erbringen.

 

Kann ich eine/n Mitarbeiter/in vor den Festtagen und dem Jahreswechsel zu Hause respektiv im Ausland arbeiten lassen, und diese/r kehrt erst anfangs Januar an die ETH Zürich zurück?

Bitte kl?ren Sie solche Fragen zwingend mit der zust?ndigen Personalberatung.

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert