Neuer Corona-Masterplan: ETH informiert kommende Woche

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen erarbeitet die ETH Zürich einen neuen Masterplan, der am 26. April in Kraft tritt. Die Schulleitung kommuniziert kommende Woche, wie es im Detail weitergeht.

Die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen er?ffnen weitere M?glichkeiten für Pr?senzveranstaltungen in der Lehre, aber mit sehr restriktiven Eckwerten. Auf die Arbeitssituation von Mitarbeitenden haben sie keine Auswirkungen. Kulturelle Veranstaltungen im kleinen Rahmen sind wieder m?glich. Wie es an der ETH Zürich ab dem 26. April im Detail weitergehen soll, wird den Mitarbeitenden kommende Woche in einer Townhall kommuniziert. Dozierende und Studierende erhalten die Informationen direkt von der Rektorin. Der ASVZ kann den Betrieb vor Ort bereits am n?chsten Montag wiederaufnehmen.  

Mehr Pr?senz der Studierenden erm?glichen

Maximal 50 Personen in Unterrichtsr?umen, wobei nur ein Drittel der Raumkapazit?ten genutzt werden darf, bei gleichzeitiger Einhaltung der Distanzregeln: Die Vorgaben des Bundes lassen keine generelle, zentral koordinierte Rückkehr zum Pr?senzunterricht in Vorlesungen und ?bungen zu. ?Wir sind uns aber alle bewusst, wie wichtig es für viele Studierende ist, wenigstens einen Teil ihrer Zeit vor Ort auf dem 威廉希尔体育APP_威廉希尔中文网站-下载网址 zu verbringen und sich mit ihren Kommilitonen austauschen zu k?nnen, aber auch mit ihren Dozentinnen und Betreuern?, sagt Rektorin Sarah Springman. Deshalb entwickelt das Rektorat dieser Tage gemeinsam mit den Verantwortlichen in den 威廉希尔体育APP_威廉希尔中文网站-下载网址n und den St?nden Umsetzungsformen, um die Chancen für eine st?rkere Pr?senz bestm?glich zu nützen.

Das Rektorat will die einzelnen Dozierenden aufrufen, für ihre Lehrveranstaltungen zu prüfen, welche Pr?senzelemente sie anbieten k?nnen. ?Uns ist es wichtig, dass die L?sungen von den Dozierenden getragen werden und gegenüber virtuellen Veranstaltungen auch einen echten Vorteil bringen?, sagt Springman. Eine wichtige Anforderung bleibt: S?mtliche Lehrveranstaltungen, die bisher online angeboten werden, müssen den Online-Zugang weiterhin sicherstellen, unabh?ngig davon, ob sie nun zus?tzlich Pr?senzelemente beinhalten. ?Nur so haben alle Studierenden die M?glichkeit, daran teilzunehmen?, erkl?rt Springman. Wie die Regeln bezüglich Lehre ab dem 26. April aussehen, kann sie heute noch nicht im Detail sagen: ?Dafür brauchen wir noch etwas Zeit?. Springman wird kommende Woche die Dozierenden und Studierenden per E-Mail informieren. Veranstaltungen der School for Continuing Education k?nnen entlang der Bundesregeln wieder in Pr?senz stattfinden.

Weiterhin Homeoffice für Mitarbeitende

Auf die Arbeitssituation der Mitarbeitenden haben die Lockerungen keinen Einfluss, da weiterhin das Homeoffice-Obligatorium – mit den bekannten Ausnahmen – gilt. ?Auch ich würde mich freuen, an die ETH zurückkehren zu dürfen und meine Kollegen und Mitarbeiterinnen vor Ort zu sehen?, sagt ETH-Covid-19-Taskforceleiter Ueli Weidmann. Doch zurzeit bleibe ihm nur, die Durchhalteparole auszugeben. Bestimmt sind die neuen M?glichkeiten für Freizeitaktivit?ten dazu geeignet, die Moral auch von ETH-Mitarbeitenden etwas zu heben. So etwa die Angebote des externe Seite Akademischen Sportverbands ASVZ, der den Betrieb vor Ort bereits am kommenden Montag, 19. April wieder aufnimmt.

?Mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Lockerungen ist es allerdings wichtig, dass sich alle weiterhin verantwortungsbewusst verhalten?, gibt Weidmann zu bedenken. Dazu geh?re unter anderem, dass ETH-Angeh?rige auch die neuen Testangebote nutzen.

Die Testangebote weiten auch den Spielraum für Exkursionen etwas aus. Die bisherige Vorschrift, dass alle Teilnehmenden in Einzelzimmern übernachten müssen, verunm?glichte manche Exkursion mangels geeigneter Unterkünfte. Neu dürfen nun bis zu vier Personen im gleichen Zimmer übernachten, sofern sie sich t?glich einem BAG-zertifizierten Selbsttest unterziehen, der negativ ausf?llt. ?Auch wenn nicht alle Studierenden in gleichem Mass von dieser Lockerung profitieren, ist der Schritt doch ein kleiner Puzzlestein, der zu mehr Wohlbefinden beitr?gt?, ist Weidmann überzeugt.

Erste kulturelle Veranstaltungen wieder m?glich

Zum Wohlbefinden tragen auch kulturelle Aktivit?ten bei. Deshalb will die ETH ab 26. April basierend auf den Vorgaben des Bundes auch einzelne Veranstaltungen wieder zulassen. So soll es beispielsweise m?glich sein, bis zu 50 G?ste zu empfangen. Führungen mit bis zu 15 Personen sind ebenfalls m?glich. ?Die Lockerungen des Bundes betreffen explizit kulturelle Veranstaltungen; wir werden im Masterplan spezifizieren, was dies für die ETH Zürich konkret bedeutet. Der Spielraum wird jedenfalls noch sehr eng sein?, führt Weidmann aus. Auch Initiativen von Studierenden, die sich innerhalb der geltenden Regeln umsetzen lassen, sollen erm?glicht werden. ?Wir denken etwa an Kinovorführungen oder gr?ssere Lerngruppen, die einen Raum ben?tigen?, erkl?rt er.

Wie aber kommen diese ganzen ?berlegungen bei den Studierenden an? ?Wir haben uns sehr gefreut, dass der Bundesrat bei den Lockerungsschritten an die Studierenden gedacht hat?, sagt Luca Dahle, Pr?sident des Studierendenverbandes VSETH. ?Denn wir wissen, dass in der aktuellen Situation die mentale Gesundheit für immer mehr Studierende zum Thema wird.? Auch wenn die gelockerten Regeln keine grossen Würfe zulassen: ?Wir sind sehr glücklich darüber, dass die ETH stets auch an das Wohl der Studierenden denkt?. In diesem Sinn hoffe er, dass m?glichst viele Dozierende Pr?senzelemente in die Lehrveranstaltung einbauen werden.

Townhall für ETH-Mitarbeitende

Die Schulleitung l?dt alle ETH-Mitarbeitenden für kommenden Mittwoch, 21. April um 16.30 Uhr zu einer Townhall ein. An der virtuellen Veranstaltung wird pr?sentiert, wie es an der ETH ab 26. April weitergehen soll, und auch das Testen an der ETH wird nochmals vorgestellt. Wie üblich stehen die verantwortlichen Personen für alle Fragen der Mitarbeitenden zur Verfügung.

Informationen für Studierende und Dozierende

Studierende und Dozierende werden im Laufe der kommenden Woche von der Rektorin per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.

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