Die ETH-Regeln zur Zertifikatspflicht
Die Schulleitung hat die Handhabung der Covid-Zertifikatspflicht in allen Lehrveranstaltungen pr?zisiert. Zus?tzlich zu den in der Schweiz verwendeten Impfstoffen werden auch mehrere ausl?ndische Vakzine anerkannt. Ausserdem berechtigt ein negatives Resultat aus dem ETH-internen PCR-Speicheltest-Programm ebenfalls zum Besuch der Lehrveranstaltungen.
Die ETH Zürich führt auf das neue Semester hin, das am Montag beginnt, eine Zertifikatspflicht für alle Lehrveranstaltungen auf Bachelor- und Masterstufe ein. Wer genesen, geimpft oder getestet ist und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt, hat also Zugang zu allen im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Pr?senzveranstaltungen. Dadurch wird es m?glich, dass die R?ume der ETH voll belegt werden k?nnen. Als zus?tzliche Sicherheitsmassnahme gelten in allen Lehrveranstaltungen wie generell in Innenr?umen eine Maskenpflicht sowie die Aufforderung, die Distanzen zwischen den Teilnehmenden m?glichst gross zu halten.
Mehrere Impfstoffe anerkannt
Verschiedene noch offene Fragen wurden in den letzten Tagen beantwortet und von der Schulleitung heute verabschiedet. So werden an der ETH Zürich neben dem Schweizer Zertifikat nicht nur s?mtliche Covid-Zertifikate von EU-L?ndern anerkannt, sondern auch Impfnachweise mit Vakzinen auf der externe Seite Liste der WHO. Damit berechtigen also auch Impfungen mit den Vakzinen von AstraZeneca, Sinovac oder Sinopharm zum Besuch der Lehrveranstaltungen an der ETH. Voraussetzung ist, dass die Impfnachweise in einer Schweizer Amtssprache oder in Englisch ausgestellt sind.
Verschiedene Testm?glichkeiten
Wer sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, der kann sich testen lassen. Auf den beiden 威廉希尔体育APP_威廉希尔中文网站-下载网址 der ETH wird ab Montag bis mindestens Ende September je eine Gratis-Testm?glichkeit für einen Antigen-Schnelltest angeboten, der 48 Stunden gültig ist (Zentrum: HG D64.1; H?nggerberg: HPI D8.3). Die Kostenübernahme für die Tests im Oktober wird zurzeit noch abgekl?rt. Alternativ kann jeder und jede ETH-Angeh?rige die Zutrittsberechtigung zu Lehrveranstaltungen auch über das ETH-interne Testprogramm (CovMass) erhalten. Es handelt sich hier um nicht-invasive PCR-Speicheltests, die 72 Stunden lang gültig sind und allen ETH-Angeh?rigen gratis angeboten werden.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Zertifikatspflicht über koordinierte Stichproben durch externe Stewards. Vorzuweisen sind neben dem eigentlichen Zertifikat immer auch ein gültiger Personalausweis oder die ETH-Karte. Wer über kein gültiges Zertifikat bzw. Impfnachweis oder ETH-internen Testnachweis verfügt, darf die Lehrveranstaltung nicht besuchen.
Zertifikatspflicht auch in den Bibliotheken
Für die Benutzung aller Bibliotheksr?ume sowie für alle Führungen und für den Besuch von Sammlungen und Ausstellungen der ETH Zürich, die in abgetrennten R?umen stattfinden (z.B. die Graphische Sammlung), gilt ebenfalls eine generelle Zertifikatspflicht, erg?nzt durch die zus?tzliche Pflicht zum Maskentragen. Auch hier tr?gt die Zertifikatspflicht dazu bei, dass die R?umlichkeiten wieder voll belegt werden k?nnen. Ausgenommen sind Exponate und Ausstellungen in ?ffentlich zug?nglichen Bereichen, wo jedoch alle anderen Schutzmassnahmen (Maske, Abstand) eingehalten werden müssen.
Differenzierte L?sung für Gastrobetriebe
In Restaurationsbetrieben, die weiterhin ?ffentlich zug?nglich bleiben (z.B. Clausiusbar, Dozentenfoyer, Alumni Lounge, Bellavista) besteht analog zur übrigen Gastronomie in der Schweiz eine Zertifikatspflicht. Kein Zertifikat dagegen ist erforderlich in den grossen Verpflegungsbetrieben auf dem H?nggerberg (food market, FUSION coffee, FUSION meal) und im Zentrum (Polymensa), die als Betriebskantine gelten. Hier sind nur ETH-Angeh?rige zugelassen. Die ETH-Karte ist vorzulegen, und die G?ste sind weiterhin angehalten, sich an den Kassen (Check-In) sowie beim Verlassen (Check-Out) des Lokals zu registrieren. Der aktuelle Stand des Gastronomie- und Detailhandelsangebots im Zentrum und auf dem H?nggerberg sowie die jeweils geltenden Auflagen finden sich auf der Gastronomie-Website.
Neuer Masterplan wird kommende Woche publiziert
Da sich durch die Einführung der Zertifikatspflicht in Lehrveranstaltungen und Teilen der Gastronomie einiges ?ndert, wird ein neuer Corona-Masterplan erstellt, der kommende Woche auf der Corona-Website publiziert wird. Die Download ?nderungen gegenüber dem aktuell gültigen Masterplan sind schon jetzt dort nachzulesen.
Townhall zur Zertifikatspflicht an allen Lehrveranstaltungen
An einer digitalen Townhall am 22. September 2021 von 16.00 bis 17.00 Uhr stehen Rektorin Sarah Springman und der Leiter der Corona-Taskforce der ETH, Ulrich Weidmann (Vizepr?sident für Infrastruktur), ETH-Angeh?rigen für Fragen zur Verfügung. Eine Einladung dazu erfolgt separat.
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