Delikte
Als Professor*in haben Sie innerhalb der ETH Zürich dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und Studierenden geschützt wird und Unf?lle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet, Sicherheitsfunktionen zu besetzen und Ihre Mitarbeitenden / Studierenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu unterweisen.
Einen ?berblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Die ETH ist eine offene Hochschule. Deshalb legen wir grossen Wert auf die Eigenverantwortung von Studierenden und Mitarbeitenden. Tragen Sie Sorge zum Eigentum der ETH wie auch zu Ihrem Privat-?Eigentum.
Sollte sich ein Diebstahl ereignen, sind wir auf Ihre rasche Mitteilung angewiesen:
- Das kann Ihre Chancen erh?hen, die Wertsachen wieder zurückzubekommen.
- Anhand Ihrer Meldung erfahren wir, wo und wann Diebst?hle stattfinden. Nur so k?nnen wir Gegenmassnahmen ergreifen. Das nützt Ihnen und Ihren Kollegen!
- Neue Tricks der Diebe werden bekannt.
- Bei gestohlenem ETH-Material erhalten Sie eventuell bei der Wiederbeschaffung eine Kostenbeteiligung. Die Schadenregulierung erfolgt durch die Abteilung Finanzdienstleistungen.
Falls Ihnen ETH-Eigentum entwendet wird, melden Sie es uns bitte sofort nach Feststellen mit dem ausgefüllten Download Formular (PDF, 461 KB).
- Falls Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, lassen Sie die SIM-Karte umgehend sperren. Bei Erstattung einer Anzeige genügt es nicht, wenn Sie lediglich Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Es erfordert zus?tzliche Informationen, um das Eigentumsverh?ltnis des Mobiltelefons zu kl?ren. Sie müssen die Serien-Nummer oder IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) angeben. Diese Nummer k?nnen Sie mit Eingabe des Codes *#06# auf jedem Mobiltelefon in Erfahrung bringen.
- Bei Gegenst?nden – vor allem bei elektronischen Konsumgütern wie Mobiltelefonen, Tablets, etc. – ben?tigt die Polizei Serien-Nummern und Quittungen etc., um die eindeutige Identifikation eines gefundenen Gegenstandes vornehmen zu k?nnen.
Privater finanzieller Schaden wird nicht von der ETH getragen. Nach der Meldung erfolgt keine Anzeige bei der Polizei durch SGU. Eine solche muss durch die gesch?digte Person selbst erfolgen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie uns Meldung erstatten, damit die SGU allenfalls geeignete Massnahmen zur Pr?vention einleiten kann.
Nach Diebstahl von Privat-?Eigentum senden Sie uns bitte das ausgefüllte Download Formular (PDF, 195 KB).
- Falls Ihnen das Portemonnaie entwendet wurde, lassen Sie Ihre Bank- und Kreditkarten umgehend sperren. Nehmen Sie dafür mit Ihrer Bank Kontakt auf. Für andere Karten, für Ausweise oder ?V-Abos kontaktieren Sie ebenfalls umgehend die entsprechenden Stellen.
- Falls Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, lassen Sie die SIM-Karte umgehend sperren. Bei Erstattung einer Anzeige genügt es nicht, wenn Sie lediglich Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Es erfordert zus?tzliche Informationen, um das Eigentumsverh?ltnis des Mobiltelefons zu kl?ren. Sie müssen die Serien-Nummer oder IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) angeben. Diese Nummer k?nnen Sie mit Eingabe des Codes *#06# auf jedem Mobiltelefon in Erfahrung bringen.
- Bei Gegenst?nden – vor allem bei elektronischen Konsumgütern wie Mobiltelefonen, Tablets, etc. ben?tigt die Polizei Serien-Nummern und Quittungen etc., um die eindeutige Identifikation eines gefundenen Gegenstandes vornehmen zu k?nnen.
- Lassen Sie Wertgegenst?nde wie elektronische Ger?te, pers?nliche Gegenst?nde oder Geb?ude- und Schrankschlüssel nicht unbeaufsichtigt liegen. Wenige Sekunden k?nnen genügen, um Ihnen die Ware zu entwenden. Benutzen Sie Schliessf?cher oder Schr?nke und schliessen Sie Ihr Büro oder das Labor immer ab, wenn Sie es als letzte Person verlassen.
- Sichern Sie elektronische Ger?te mittels Drahtschloss (z.B. Kensington, Maxxtro). Solche Schl?sser sind im ETH-Store erh?ltlich.
- Bewahren Sie PINs oder Passw?rter separat von der Bankkarte und Ihrem Ger?t auf.
- Sollte Ihnen die gesch?ftliche Kreditkarte abhandenkommen, kontaktieren Sie umgehend die Sperrzentrale (24/7) der Viseca (Telefon: +41 58 958 83 83) und lassen Sie die Karte sperren.
- Bewahren Sie Handkassen auf jeden Fall in einem abschliessbaren M?bel auf und beschr?nken Sie das darin enthaltene Bargeld auf das notwendige Minimum.
- Sichern Sie Ihr Fahrrad ausreichend (beispielsweise an einem Velost?nder, Gel?nder, Baum o. ?.) und verwenden Sie ein hochwertiges Schloss (Klassifizierungen und Sicherheitslevel beachten). Auf dem 威廉希尔体育APP_威廉希尔中文网站-下载网址 H?nggerberg gibt es eine Velo-Box.
Geb?udezutritt
- Türen im Aussenbereich der Geb?ude dürfen nicht mit Holzkeilen oder ?hnlichem offengehalten werden.
- Geben Sie Ihren Schlüssel an keine andere Person weiter.
- Lassen Sie Schlüssel nicht im Zylinder stecken.
- Melden Sie verlorene Schlüssel oder den Verlust der ETH-Karte umgehend der zust?ndigen Stelle.
- Lassen Sie ausserhalb der Geb?ude?ffnungszeiten keine unbekannten Personen ins Geb?ude.
Auff?lligkeiten
Sprechen Sie Unbekannte an, die sich auff?llig benehmen, etwas oder jemanden suchen oder pl?tzlich in Ihrem Büro erscheinen. Rufen Sie bei Gefahr die Alarmzentrale an.
ETH-Schlüssel & ETH-Karte
Bei Fragen zu Schlüsseln: Geb?udezutritt, Schlüssel
Bei Fragen zu Ihrer ETH-Karte: ETH-Karte
Wenn Sie einen Einbruch oder Einbruch-Spuren festgestellt haben, gehen Sie am besten gem?ss nachfolgender Auflistung vor:
- Verlassen Sie umgehend den Raum und verhindern Sie ein weiteres Betreten, um die Vermischung und Zerst?rung von Spuren zu vermeiden.
- Informieren Sie die Alarmzentrale und lassen Sie diese die Polizei aufbieten. Benutzen Sie dazu nicht das Telefon am Tatort (Beweissicherung und Spurenschutz).
- Warten Sie, bis die Polizei eintrifft.
- Meldung des Deliktes mittels Download Formular ?Delikte ETH-Eigentum? (PDF, 461 KB). Teilen Sie darauf auch die Kontaktdaten des polizeilichen Sachbearbeiters mit.
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